Historische Zeichnung von Erfurt

Von Alach bis Windischholzhausen – Dorfgeschichte im Stadtarchiv Erfurt

Eingemeindungen der Stadt Erfurt im 20. Jahrhundert

Neun dörfliche Gemeinden in der Umgebung Erfurts wurden im Jahre 1950 in die nach außen wachsende Stadt eingegliedert. Sie verloren ihre Selbständigkeit und wurden ein Teil Erfurts. Das 50. Jahr nach dieser ersten umfänglichen Eingemeindung durch die Stadt Erfurt soll Anlaß sein, Geschichte und Geschichten von all jenen 30 Orten zu erzählen, die im Laufe des 20. Jahrhunderts der Stadt Erfurt eingefügt worden und – wie Ilversgehoven – nahezu in ihr aufgegangen sind. Zunächst soll jedoch über den Prozeß der Eingemeindungen selbst berichtet werden.

Schon im 13. Jahrhundert, als die Stadt Erfurt mit zunehmender Selbständigkeit wirtschaftliche Stärke und politischen Einfluß in der Region erlangte, suchte der Rat der Stadt, seinen Wirkungsbereich über die Stadtmauern hinweg auszudehnen. Mit dem Erwerb von grundherrlichen und gerichtsherrlichen Rechten konnte er den bürgerschaftlichen Willen Erfurts in über 80 Dörfern im Umland durchsetzen. Im Interesse der Stadt lag es, die Handelsstraßen, die die Metropole ansteuerten, zu schützen und den Verkauf der bäuerlichen Produktion in den Erfurter Dörfer der eigenen Handelspolitik zu unterwerfen. Mit dem Jahre 1664, der kurmainzischen Wieder­inbesitznahme der Stadt Erfurt, verlor sie ihr gesamtes, auf die Größe eines thüringischen Kleinststaates angewachsenes Landgebiet und mit dem 1815 erlassenen preußischen Befehl, Erfurt zur Festung auszubauen, wurde die Stadt völlig hinter ihre mittelalterlichen Mauergrenzen eingesperrt und jeder Wachstumschance beraubt. Und das, obwohl Erfurt ähnlich anderen Städten im 19.Jahrhundert ein schier explosionsartiges Bevölkerungs­wachstum regisrtrierte. Zwischen 1816 (ca. 15.000) und 1871 (ca. 43.000) verdreifachte sich die Erfurter Einwohnerschaft. Nach dem 1874 die Niederlegung der Stadtmauern begann, wuchs die Stadt schnell in alle Richtungen. Die Bevölkerungszahl stieg bis zur Jahrhundertwende auf ca. 85.000. Nicht lange genügten die städtischen Flächen, um den Landbedarf für Industrie- und Wohnungsbau zu decken. Neuansiedlungen und Betriebsanlagen wuchsen in die umliegenden Dörfer hinein.
Am schnellsten war das nördlich von Erfurt gelegene Dorf Ilversgehoven von Industrieanlagen, städtischer Wohnbebauung und urbanen Verkehrsanlagen durchzogen und umbaut. Es wurde im Jahre 1911 als erstes Dorf in die Stadt Erfurt eingemeindet.
Auch in Richtung Süden stießen die Bebauungsmöglichkeiten schnell an die städtischen Flurgrenzen. Bereits vor der Jahrhundertwende und ein weiteres Mal im Jahre 1905 war es nötig geworden, Flurteile der Gemeinde Melchendorf einzugemeinden, um den entstehenden Stadtteil Neudaberstedt unter Erfurter Regie zu bringen.
Zu Beginn der dreißiger Jahre nahm man städtischerseits Anlauf zu einer Eingemeindungsaktion weit größerer Dimension. Die Stadt Erfurt, die bis

1938 auf eine Einwohnerzahl von knapp 153.000 Menschen auf einer Fläche von 4864 ha gewachsen war, war eine der am dichtesten besiedelten Städte Deutschlands. Das Stadtgebiet reichte für eine künftige Entwicklung in städtebaulicher, in versorgungs- und verkehrspolitischer Hinsicht nicht mehr aus. Für zwei Dörfer, Hochheim und Melchendorf, wurde im Jahr 1938 die Eingemeindung erwirkt.

Bereits kurz nach Kriegsende war Eingemeindung wieder ein Thema der Verwaltungen. Endgültig im Jahre 1950 wurden aus dem Landkreis Weißensee die Orte Bindersleben, Dittelstedt, Gispersleben-Viti und –Kiliani, Marbach, Möbisburg und Schmira sowie aus dem Landkreis Gotha die Orte Bischleben und Rhoda in die Stadt eingemeindet. In der dadurch gewonnenen räumlichen Ausdehnung verblieb Erfurt bis zur politischen Wende 1990.
Aufgrund der zum 1. Juli 1994 in Kraft tretenden Gebietsreform im Land Thüringen wird Erfurt zu einer kreisfreien Stadt, in die kraft des Landesgesetzes 18 Umlandgemeinden eingegliedert werden – eine Eingemeindungswoge von vorher ungekannter Dimension sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Härte der Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Gemeinden und der Stadt Erfurt. Während einige Gemeinden die eigene Selbständigkeit zugunsten einer näher gelegenen Verwaltung freiwillig aufgeben, klagen andere gegen die durch das Gesetz verordnete Zwangseingemeindung. Nach den für die klagenden Gemeinden negativ ausgehenden Prozessen verzeichnet die Stadt Erfurt am Ende des Jahrhunderts einen Zuwachs von folgenden Gemeinden: Alach, Büßleben, Egstedt, Ermstedt, Frienstedt, Kerspleben, Kühnhausen, Linderbach-Azmannsdorf, Mittelhausen, Molsdorf, Niedernissa, Schwerborn, Stotternheim, Tiefthal, Töttelstädt, Vieselbach, Waltersleben, Windischholzhausen.

Die Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur nach Rücksprache mit dem Stadtarchiv Erfurt weiterverwendet werden.